Ersatzneubauten für die Fußgängerbrücken über den Prerow Strom

Die Gemeinde Prerow a. Darß plant den Ersatzneubau von 2 Fußgängerbrücken über den Prerow Strom im Ostseebad Prerow. Die Brücken befinden sich im Verlauf von Wegen, die als Zugang zu den Strandübergängen des Nordstrandes dienen. Nachfolgend werden die Brücken wie folgt bezeichnet: Brücke östlich des Hauptübergangs (zur Seebrücke) als östliche Brücke bzw. Brücke Ost, die Brücke westlich des Hauptübergangs als westliche Brücke bzw. Brücke West.

Im Juli 2018 wurden die vorhandenen Holzbrücken durch einen Holzschutzgutachter geprüft. Dieser stellte erhebliche Mängel in der Verkehrssicherheit der Brücken fest, sodass diese umgehend für den Verkehr gesperrt wurden. Die umfangreichen Mängel sind laut Gutachteraussage nicht durch eine Instandsetzung zu beheben. Aktuell werden die Fußgänger von beiden Brücken auf den Hauptübergang umgeleitet. Um ein Betreten der alten Holzbrücken trotz Sperrung zu unterbinden wurden bei beiden Brücken bereits Teile des Überbaus abgebrochen.

In den Sommermonaten 2019 wurden zusätzlich zwei Behelfsübergänge aus Pontonbrücken hergestellt. Diese liegen jeweils direkt neben den vorhandenen Bauwerken und sind an das vorhandene Wegenetz angebunden. Im Zuge des Neubaus der Brückenbauwerke werden die provisorischen Übergänge zurückgebaut.

Bei der Vorplanung wurden mehrere Varianten untersucht. Als Vorzugsvariante wurden gerade Brücken auf Gründungspfählen aus Stahl, mit Stahlüberbauten, Holzgeländer und Bohlenbelag aus Holz favorisiert. Diese Variante soll bei beiden Brücken zum Einsatz kommen. Die neuen Brücken lehnen sich somit gestalterisch an die vorhandenen Brücken an. Die vorhandenen Holzbrücken werden abgerissen und die Ersatzneubauten in gleicher Lage errichtet. Im Zuge der Brückenneuplanung sollen auch die angrenzenden Wege in der Planung berücksichtigt und in den Anschlussbereichen erneuert werden.

Da die Brücken neben Fußgängern auch von Radfahrern genutzt werden, ist eine Verbreiterung des Brückenquerschnittes auf eine lichte Weite zwischen den Geländern von 2,50 m erforderlich. Die westliche Brücke wird von ca. 73 m auf 77 m, die östliche Brücke von ca. 66 m auf 70 m verlängert. Das Brückenraster in Längsrichtung (entspricht dem Pfahlabstand) beträgt bei beiden Brücken 7,00 m. Die Geländerhöhe wird auf den Radverkehr ausgerichtet und beträgt 1,30 m.

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